Ablauf Psychotherapie

Nach Ihrer Kontaktaufnahme lade ich Sie als Eltern und Ihr Kind (oder ggf. Sie als Jugendliche/junge Erwachsene nach Ihrem Wunsch alleine) zum Erstgespräch ein. Wir könnene einen ersten persönlichen Eindruck voneinander bekommen und Sie berichten über die bestehenden Problemen und Ihr Anliegen.

In den ersten fünf Terminen (sog. probatorische Sitzungen) geht es darum, sich kennenzulernen und einen vertrauensvollen Kontakt herzustellen. Die Beziehung zwischen Patient und Therapeut spielt bei einer Psychotherapie eine bedeutende Rolle, daher ist die Auswahl des passenden Therapeuten, bei dem Sie sich wohl und verstanden fühlen, sehr wichtig. 

In dieser Phase findet auch eine ausführliche Diagnostik statt u.a. in Form von Fragebogen und psychologischen Tests. Als Therapeutin ist es mir wichtig, ein Verständnis für die Symptomatik zu entwickeln und einen Behandlungsplan zu erstellen. Gehe ich davon aus, dass eine Psychotherapie notwendig ist und von Ihnen gewünscht wird, formulieren wir gemeinsam die Therapieziele.

Nach Genehmigung der Psychotherapie durch die Krankenkasse, kann die Therapie beginnen. Die Therapiesitzungen finden wöchentlich statt und dauern jeweils 50 Minuten. Die Therapie kann unterschiedlich lang dauern, je nach Symptomatik und Schweregrad. Eine Verhaltenstherapie umfasst in der Regel zwischen 24 bis 45 Sitzungen für das Kind/Jugendliche. Zusätzlich sind 6 bis 15 Termine für die Eltern/Bezugspersonen vorgesehen, was häufig ein wichtiger Teil der Psychotherapie für Kinder und Jugendlichen ist (es gilt: je jünger das Kind, desto intensiver die Elternarbeit).

Kosten Psychotherapie

Private Krankenversicherung/Beihilfe
Fast alle privaten Krankenversicherungen und Beihilfe übernehmen die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Dies ist auch vom Vertrag abhängig, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse, welche Unterlagen für die Beantragung der Kostenübernahme benötigt werden. Die Behandlungskosten richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten  (GOP). Es ist sinnvoll, sich die Kostenübernahme von Ihrer Krankenversicherung vor Behandlungsbeginn schriftlich bestätigen zu lassen.
Kostenerstattung bei gesetzlich Krankenversicherten
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nicht ohne Weiteres die Kostenübernahme, da es sich um eine Privatpraxis handelt. Es ist möglich, die Behandlung in einer Privatpraxis im Rahmen des sog. „Kostenerstattungsverfahrens“ zu beantragen, da Sie bzw. Ihr Kind einen gesetzlichen Anspruch auf eine zeitnahe psychotherapeutische Behandlung haben, wenn eine psychischen Erkrankung vorliegt. Dafür ist es notwendig, einen gesonderten Antrag zu stellen.

Weitere Informationen zur Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung finden Sie hier.


Ich beantworte Ihnen dazu gern Ihre weiteren Fragen. Weitere Informationen und den genauen Ablauf kann ich mit Ihnen per Telefon oder im Rahmen eines unverbindlichen Erstgesprächs besprechen.
Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie die Therapiekosten selbst übernehmen. Die Kosten für eine Psychotherapiesitzung von 50 Minuten richten sich auch hier nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und betragen derzeit 100,55 €.

*Beratung

Es können auch Termine ausschließlich zur Beratung vereinbart werden. Die Anzahl der Beratungsterminen kann individuell nach dem Erstgespräch geplant werden. Die Beratungstermine können auch Online stattfinden. Haben Sie Interesse an einer Beratung bei mir, ist diese von Ihnen selbst zu bezahlen.